Ausbildung
Theorie:
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Klasse verschieden. Für die Klasse B (Pkw) sind es 14, für die Klasse A (Krad) sind es 16 und für beide Klassen zusammen sind es 18 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Bei der Führerscheinerweiterung (z.B. von B auf A) verringert sich die Anzahl der Doppelstunden. Die Termine für die Zusatztheorie der Klasse A werden mit den Schülern individuell abgesprochen.
Ihr Vorteil: Sie können jederzeit mit dem Besuch der Theorie beginnen.
Praxis:
Der Umfang der praktischen Grundausbilung ist bei jedem Fahrschüler individuell.
Lediglich die Sonderfahrten sind in ihrer Anzahl vorgeschrieben. Sie umfassen in den Klassen A und B jeweils 4 Autobahnfahrten, 5 Überlandfahrten und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten und dürfen erst zum Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
Sonderfahrten sind übrigens auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht.
Prüfungen:
Ihre theoretische Prüfung dürfen Sie ablegen, wenn
- Ihrem Fahrerlaubnisantrag durch die Behörde zugestimmt wurde
- Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
- Sie bei uns in einer Vorprüfung gezeigt haben, dass Sie Prüfungsreif sind.
Die Prüfung darf aber erst frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Ihre praktische Prüfung dürfen Sie ablegen, wenn
- Sie die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden haben und
- Sie die Ausbildung, bestehend aus einer Grundausbildung und den vorgeschriebenen Sonderfahrten, vollständig abgeschlossen haben.
Die Prüfung darf aber erst frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.