Führerscheinantrag

DER FÜHRERSCHEINANTRAG...
...wird von den Behörden erst 6 Monate vor Erreichen der jeweiligen Altersgrenzen angenommen ! !

Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind:

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist mit allen Anlagen (siehe unten) beim Bürgeramt von Ihnen unter Vorlage Ihres Ausweises zu stellen. Bitte nehmen Sie den Ausbildungsvertrag oder unseren Flyer für die notwendige Angabe Ihrer Fahrschule mit.

Anträge für noch Minderjährige und für das BF17 bitte immer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten stellen!!

Öffnungszeiten der Bürgerämter, ohne Gewähr (Stand 10/2010)

Montag
08.00 - 15.00 Uhr
 
Dienstag
11.00 - 18.00 Uhr
 
Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
nicht im Cladowcenter
Donnerstag
11.00 - 18.00 Uhr
 
Freitag
8.00 - 13.00 Uhr
 
1. Samstag im Monat
9.00 - 13.00 Uhr  nur im Rathaus Spandau

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitg vorab unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/elektronische-terminvereinbarung/
einen Termin für das Bürgeramt Spandau zu vereinbaren, da stundenlange Wartezeiten bestehen. 

Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Kreis Havelland gemeldet sind:

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommen Sie mit Ihren Personalien versehen bei Vertragsabschluss von uns ausgehändigt. Den Antrag geben Sie dann bitte mit allen notwendigen Anlagen im Bürgerservicebüro in Falkensee, Dallgower Str. 9 ab. Anträge für das BF17 und für Minderjährige bitte immer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten!

Öffnungszeiten Falkensee, ohne Gewähr: Stand 10/2010 

   Bürgerservicebüro Falkensee
Montag
09.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
2.Samstag im Monat
                                     09.00 - 12.00 Uhr

Zur Antragstellung beim Bürgeramt in Berlin oder beim Bürgerservicebüro in Falkensee werden folgende Anlagen benötigt:

Folgende Antragsgebühren werden von den Behörden erhoben:

      Für die Klasse BF17 zusätzlich :