Behördlicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

 

Dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird von der für dich zuständigen Behörde deines Wohnortes/Landkreises schon 6 Monate vor Erreichen der jeweiligen Altersgrenzen angenommen! Die Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle in Nauen nimmt etwas Zeit in Anspruch (derzeit ca. 3-6 Wochen). 

Du bist mit deinem Hauptwohnsitz im Kreis Havelland gemeldet: 

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist mit allen Anlagen (siehe unten) beim Bürgerservicebüro im Gesundheitszentrum in Falkensee, Dallgower Str. 9,  zu stellen. 

Der Termin kann jetzt auch online unter folgendem LINK gebucht werden: Terminbuchung (hvlnet.de)

Alternativ kann der Termin telefonisch unter  Tel: 03321 / 403 - 6801 oder per E-Mail unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. vereinbart werden.

Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr 
2. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 

Anträge für das Begleitete Fahren mit 17 und für Minderjährige müssen immer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden! Zudem sind beim Begleiteten Fahren mit 17 Kopien der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Personalausweises von jedem Begleiter erforderlich. Auf eine der Kopien muss der künftige Begleiter formlos schriftlich bestätigen, dass er dein Begleiter sein möchte und diesen Satz mit seiner Unterschrift bestätigen.

 Zur Antragstellung werden folgende Anlagen benötigt:

  • 1 biometrisches Passbild neueren Datums  (kein Bewerbungsfoto)   
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (Optiker) ca. EUR 7,00 (Bitte den Personalausweis dorthin  mitnehmen!)    
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, ca. EUR 28,- , Flyer über Anbieter in Spandau, Falkensee oder Brieselang sind bei uns erhältlich. Ausnahmen über die Teilnahmepflicht bestehen für Interessenten, die eine pflegerische oder medizinische Ausbildung nachweisen können.
  • entweder gültiger Personalausweis oder ein Pass incl. aktueller Meldebescheinigung

Folgende Antragsgebühren werden von den Behörden erhoben (Angaben ohne Gewähr):

  • Ersterteilung: € 49,80 (inkl. Zusendung) + ggf. für eine weitere Führerscheinklasse: € 12,80 € (z.B. B & BE)
  • Erweiterung, z.B. von B auf A, nach der Probezeit: € 49,- (inkl. Zusendung) / innerhalb der Probezeit: € 49,80 + ggf. für eine weitere Führerscheinklasse: € 12,80 (z.B. A & BE)

Für das Begleitete Fahren mit 17 zusätzlich: 

  • € 5,00 je Begleitperson 

HINWEIS: der Karten-Führerschein wird immer zugesandt, eine Abholung im Bürgerservicebüro ist nicht mehr möglich.

(Alle Angaben ohne Gewähr)